Für Unternehmen, Vereine und konfessionelle Einrichtungen wird seitens der Kommunalkredit eine Förderung bereitgestellt. Voraussetzung ist der Ersatz konventioneller Leuchten durch LED-Systeme. Die Mindest-Anschlussleistung muss 500 Watt betragen und der Beleuchtung von betrieblich genutzten Bestandsobjekten dienen.
Gefördert werden unter anderem:
- der Einbau von neuen LED-Beleuchtungssystemen,
- Kabel und Leitungen, Rohr- und Tragsysteme und
- die Kosten für Planung und Montage
Detaillierte Informationen finden Sie bei der Kommunalkredit unter Umweltförderung. Der Antrag kann online eingereicht werden. Gerne unterstützen wir Sie dabei.
Achtung, Auslaufmodell!
Ab dem 1. September 2021 wird die neue EU-Produktverordnung für Lichtquellen und Betriebsgeräte gelten. Das hat zur Folge, dass erneut bestimmte Leuchtmittel ausgephast werden.
Um den Gesamtenergieverbrauch und die Treibhausemissionen zu reduzieren, hat die Europäische Union 2009 unter anderem die sogenannte Ökodesign-Richtlinie (2009/125/EG) beschlossen. Deren Ziel ist es, den freien Verkehr mit Energie-betriebenen Produkten im EU-Binnenmarkt zu gewährleisten und die von diesen Produkten ausgehenden Umweltauswirkungen zu reduzieren.
Ab dem 1. September 2021 gilt die neue Produktverordnung für Lichtquellen und separate Betriebsgeräte (2019/2020/EU). Daraus resultieren neue Energieeffizienzanforderungen, die eine Ausphasung bestimmter Lampen nach sich ziehen. Die Fortsetzung der Ausphasung erfolgt in zwei Etappen – zum 1. September 2021 sowie zum 1. September 2023.